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Versicherungsvertrieb.de

Ansprechpartner Silvio Labes

Alexander-Puschkin-Platz 4a
01587 Riesa


Telefon: 03525-518647
Fax: 03525-518649
Email: info@versicherungsvertrieb.de

Umsatz-Steuer-ID: DE 229607785



Zuständig für die Vermittlung von Versicherungen

Finanzprofit Versicherungsmakler
Inh. Silvio Labes
Elbstrasse 7, 1.OG
01587 Riesa

Telefon: 03525-518647
Fax: 03525-518649
Email: info@finanzprofit.de
Umsatzsteuer-ID: DE 229607785

Betriebsart:
Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach §34 d Abs. 1 GewO
Registernummer: D-Q498-6DG6T-58 Eingetragen am 21.09.2007

Gemeinsame Registerstelle:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Tel. (0180) 6005850
(0,20 Euro/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 0,60 Euro/Min aus Mobilfunknetzen)

www.vermittlerregister.info oder www.vermittlerregister.org

weitere erlaubnispflichtige Tätigkeit:
Erlaubnispflicht nach § 34 c GewO
erteilt durch LRA 01558 Großenhain, Remonteplatz 10

Schlichtungsstellen:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
(weitere Infos unter www.bafin.de)

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 22, 10006 Berlin
(weitere Infos unter www.versicherungsombudsmann.de)

Versicherungsombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Leipziger Str. 104, 10117 Berlin
(weitere Infos unter www.pkv-ombudsmann.de)

Beteiligungen
Finanzprofit Versicherungsmakler hält keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.

Kein Versicherungsnehmen hält unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an Finanzprofit Versicherungsmakler.

Für die Vermittlung von Versicherungen gelten unsere AGB 

Verantwortlichkeit

Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV für die Inhalte dieser Webseiten sowie für die Unternehmens-Profile auf Facebook: Silvio Labes, Elbstr. 7, 01589 Riesa

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

Artikel 3
(Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken)
Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen.
Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, bieten wir ggf. nicht an.
Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung für uns erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten.
Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen. Bei Fragen dazu kann der Kunde uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Artikel 4 Abs. 5
(nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer (Versicherer) berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich.
Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Versicherer zu Ihren Unternehmen lediglich bedingt erfolgen.

Artikel 5 Abs. 5
(Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken)
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.

Artikel 6 Abs. 2
(Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken)
Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, Riester- und Basisrenten bzw. bAV werden die Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, in dem die vorvertraglichen Informationen der Versicherer verwendet werden. Bei einer möglichen pflichtgemäßen Einschätzung einer vergleichbaren oder besseren Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, wird dieses Produkt vorrangig empfohlen.

Weitere allgemeine Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken finden Sie im Merkblatt der BaFin

 
 

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