Versicherungsschutz besteht für den private Bereich, des Versicherungsnehmers und seines ehelichen oder im Versicherungsschein genannten nichtehelichen Lebenspartners, wenn diese keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 10000 Euro pro Kalenderjahr ausüben. Kein Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang mit einer der selbstständigen, freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit.
für Streitigkeiten aus nichtselbständigen Anstellungs- und Beschäftungsverhältnissen
Der Verkehrs-RS kann zum Privat-RS kombiniert werden. Versicherungsschutz besteht für alle auf den Antragsteller und den mitversicherten Personen zugelassenen KFZ.
Wird der Verkehrsbereich allein beantragt, kann der Versicherungsschutz auf 1 KFZ des Antragsstellers beschränkt werden.
Versicherungsschutz besteht für die vom Versicherungsnehmer selbstbewohnte Eigentumswohnung, Mietwohnung oder dem selbstbewohnten Einfamilienhaus.
Im beruflichen Bereich kann es schnell zum Vorwurf von Vorsatzstraftaten kommen. Versicherungsschutz besteht, wenn dem Versicherten vorgeworfen wird, eine Vorschrift des Strafrechtes verletzt zu haben, dessen Vergehen vorsätzlich als auch fahrlässig strafbar ist. Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht Versicherungsschutz, soweit es sich um kein Verbrechen handelt. Versicherungsschutz besteht solange eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes nicht erfolgt.
Dieses Merkmal ist bei einigen Versicherern Rabatt-bestimmend.
Bei Schadenfreiheit wird bei einigen Versicherern ein Rabatt geboten
Ein vom Versicherer benannter Streitschlichter versucht den Konflikt zwischen beiden Streitparteien in bestimmten Rechtsgebieten beizulegen. Es erfolgt für eine bestimmte Anzahl von Sitzungen die Kostenübernahme
für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers und seines ehelichen Lebenspartners aus familienrechtlichen Angelegenheiten wegen Getrenntlebens, Scheidung oder Scheidungsfolgesachen vor deutschen Familiengerichten.
Wartezeit: 3 Jahre
Versicherungssumme: 30 000 Eur
Selbstbehalt: 500 Euro
für die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus familienrechtlichen Streitigkeiten wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten, über die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein deutsches Familiengericht zu entscheiden hat.
Wartezeit: 1 Jahr
Versicherungssumme: 30 000 Eur<
Selbstbehalt: 250 Euro
Sofern Sie Wohneinheiten oder Gewerbeeinheiten vermieten, ist der Einschluss einer derartigen Vermieter-Rechtsschutz-Versicherung möglich. Nicht alle Rechtsschutzversicherer bieten diesen Vermieter-Rechtsschutz als Einzelrisiko an. Ein Vergleich lohnt sich.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Vermieter von in seinem Eigentum in Deutschland befindliche Wohneinheiten und/oder Wohngemeinschaften.Versichert werden müssen alle Wohn- und Gewerbeeinheiten eines Objektes, gleich ob diese vermietet werden oder derzeit leer stehen. Jahresbruttomietwert = Nettokaltmiete zzgl. Nebenkosten (Warmmiete)
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Vermieter von in seinem Eigentum in Deutschland befindliche Gewerbeeinheiten.Versichert werden müssen alle Wohn- und Gewerbeeinheiten eines Objektes, gleich ob diese vermietet werden oder derzeit leer stehen. Jahresbruttomietwert = Nettokaltmiete zzgl. Nebenkosten (Warmmiete)
Befinden sich alle Wohn- und Gewerbeeinheiten im gleichen Objekt? Die meisten Versicherer verlangen, dass alle zu versichernden Wohn- und Gewerbeeinheiten sich im gleichen Objekt befinden.
>> Vermittler-Erstinformation
>> am Vergleich teilnehmende Gesellschaften
teilnehmende Gesellschaften:
DMB, AdvoCard, Auxilia, Concordia, ÖRAG, Continentale, Deurag, RS-Union, NRV, ROLAND, ARAG, Ideal, Maxpool, Degenia, Allrecht, Domcura, DAS, DEMA, BGV, ConceptIF, KAB-DEU, Itzehoer,