Rechtsschutzpaket für Ärzte und andere Heilberufsgruppen (§28ARB) inkl. Berufs-Vertrags-RS

  • Berufliche Komponente
    Die Rechtsschutzversicherung schützt Sie in Ihrer Eigenschaft als Inhaber einer Praxis, Apotheke oder als Angehöriger von Heilberufen, den von Ihnen bestellten Vertreter sowie die bei Ihnen beschäftigten Arbeitnehmer.

    Private Komponente
    Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Sie und Ihre Familie, das heißt: Ihr Ehegatte oder der nicht eheliche Lebenspartner (häusliche Gemeinschaft), Ihre minderjährigen und unverheirateten, volljährigen Kinder ohne Altersgrenze, letztere längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauerangelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

  • Anzahl der Angestellten
  • Bei der Berechnung der Anzahl Ihrer Angestellten gelten folgende Grundlagen.

    • jeder Vollzeitbeschäftigte
    • je 4 Heimarbeiter zählen als 1 Angestellter
    • je 2 Saisonkräfte zählen als 1 Angestellter
    • je 4 geringfügig Beschäftigte (400 €) zählen als 1 Angestellter
    • je 2 Azubis zählen als 1 Angestellter
    • je 4 Teizeitkräfte (bis 30Std/Woche) zählen als 1 Angestellter
    • je 2 Leiharbeiter zählen als 1 Angestellter

    Familienangehörige werden nicht gezählt. Hat Ihre Firma mehr als 10 Beschäftigte, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Rechtsschutz Angebot.

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Der Arbeits-Rechtsschutz gilt für den Arbeitgeber bei Streitigkeiten mit seinen Arbeitnehmern das Anstellungsverhältnis betreffend. Gleichzeitig gilt dieser Rechtsschutz auch für die mitversicherten Familienangehörigen bei Streitigkeiten aus den eigenen Anstellungsverhältnissen.

  • bereits beitragfrei mitversichert
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Die Abwahl dieses Rechtsschutzes schließt alle Streitigkeiten im privaten oder beruflichen Bereich im Zusammenhang mit der Nutzung von KFZ Fahrzeugen aus. Versichert ist der VN als Eigentümer oder Halter aller auf Sie zugelassenen oder vorübergehend zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer solcher Fahrzeuge, als Fahrer von fremden Fahrzeugen, als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer. Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert, bei gewerblicher Nutzung jedoch ohne rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten oder gemieteten Fahrzeuge sind ebenfalls geschützt. Folgende KFZ sind zusätzlich zu versichern

    • LKWs über 4to Nutzlast
    • Omnibusse über 9 Sitze
    • Selbstfahr-Vermietfahrzeuge
  • bereits beitragfrei mitversichert
  • Rechtsschutz für Wohn- und Praxiseinheit
  • Hier besteht die Möglichkeit Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer privaten Wohnung bzw. Einfamilienhaus sowie Ihren Praxisräumen (z.B.Büroräume, Praxisräume), gemietet oder als Eigentum, auszuschließen.

    Bei den meisten Versicherern mindert sich die Versicherungsprämie um bis zu 25%.

  • Erw. Straf-Rechtsschutz
  • Im unternehmerischen Bereich kann es schnell zum Vorwurf von Vorsatzstraftaten kommen. Versicherungsschutz besteht, wenn dem Versicherten vorgeworfen wird, eine Vorschrift des Strafrechtes verletzt zu haben, dessen Vergehen vorsätzlich als auch fahrlässig strafbar ist. Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht Versicherungsschutz, soweit es sich um kein Verbrechen handelt. Versicherungsschutz besteht solange eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes nicht erfolgt.


  • weitere Leistungen
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  • Regress-RS
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  • Abrechnungsstreitigkeiten zw. Ärzten und KV
  • Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • hinsichtlich der Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträume und ihrer Einrichtung

    Allgemeine Verträge lassen sich dann versichern, wenn es sich um so genannte »Nebengeschäfte« handelt, also Verträge geschlossen werden, mit denen nicht unmittelbare Unternehmensziele erlangt werden sollen, wie z.B. Kaufverträge über Büro und Werkstatteinrichtungen (nicht Produktionsmaschinen).

    Streitigkeiten aus Verträge, die unmittelbar mit dem Unternehmenszweck im Zusammenhang stehen - z.B. Kunde zahlt nicht - sind somit nicht versicherbar.

  • Streitigkeiten aus Hilfs-und Nebenverträgen
  • Versicherungsvertrags-Rechtsschutz
  • Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen des Versicherungsnehmers, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der genannten selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit stehen, sowie aus solchen Versicherungsverträgen, die der Versicherungsnehmer oder eine im Versicherungsschein genannte Person im Hinblick auf eine mögliche Einschränkung seiner beruflichen Tätigkeit für sich abgeschlossen hat.

    Nicht versichert sind Streitigkeiten aus Rechtsschutz-Versicherungsverträgen der jeweiligen Gesellschaft. Ebenfalls nicht versichert sind Streitigkeiten aus KFZ Versicherungsverträgen.

  • Streitigkeiten aus berufl.Versicherungen

  • Bestand ein Vorvertrag?
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  • Vorschäden letzten 5 Jahre?
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  • Erstinfo gem.§11 VersVermV
  • Bestätigung, Erstinformation zum Vermittlerstatus gelesen und heruntergeladen und die Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG, gelesen zu haben.

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>> Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG - teilnehmende Gesellschaften