Angaben zur Berechnung Firmen-Rechtsschutz:

Gewerbliche Tätigkeit 
Gewerbliche Tätigkeit
×
Bitte die genaue gewerbliche Tätigkeit auswählen. Keine Auswahl möglich, dann bitte keine Eingabe vornehmen. Standartauswahl ist 'sonstige Gewerbe'
Anzahl Angestellte 
Anzahl Angestellte
×
als 1 Voll-Beschäftigter zählen:
- Vollzeitbeschäftigte;
- je 4 Heimarbeiter;
- je 2 Saisonkräfte;
- je 4 geringfügig Beschäftigte (450 €);
- je 2 Azubis;
- je 4 Teizeitkräfte (bis 30Std/Woche);
- je 2 Leiharbeiter.
»Familienangehörige« werden nicht gezählt.
Bei mehr als 10 Beschäftigte treten Sie mit uns in Kontakt.
Arbeits-/ Berufsbereich 
Arbeits-/ Berufsbereich
×
Der Arbeits-RS gilt für den Arbeitgeber bei Streitigkeiten mit seinen Arbeitnehmern das Anstellungsverhältnis betreffend. Gleichzeitig gilt dies für mitversicherte Familienangehörige bei Streitigkeiten aus eigenen Anstellungsverhältnissen.
Verkehrsbereich 
Verkehrsbereich
×
RS für Firma und Antragsteller als Eigentümer oder Halter auf Ihn zugelassener Fahrzeuge zu Lande.
Als Fahrer, Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer solcher Fahrzeuge und Fahrer fremder Fahrzeuge.
RS gilt für derartige Fahrzeuge im Privat- und Familienbereich sowie Firmenbereich.
Separaten RS benötigen ggf.:
- LKWs über 4to Nutzlast;
- Omnibusse über 9 Sitze;
- Selbstfahr-Vermietfahrzeuge;
Immobilienbereich 
Immobilienbereich
×
Rechtsschutz für Streitigkeiten mit Ihren Gewerbe-,Büro-, Werksräume, Ihrer selbstbewohnten Wohneinheit, gemietet oder als Eigentum.
Erweiterter Straf-RS 
Straf-RS
×
Rechtsschutz besteht, wenn vorgeworfen wird, eine Vorschrift des Strafrechtes verletzt zu haben, dessen Vergehen vorsätzlich als auch fahrlässig strafbar ist und solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes erfolgt.

Nebenvertrags-RS 
Nebenvertrags-RS
×
Vertrags-RS für »Nebengeschäfte« betrifft Verträge, mit denen nicht unmittelbare Unternehmensziele erlangt werden sollen, wie z.B. Kauf der Einrichtung von Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträume (nicht Produktionsmaschinen).
Versicherungs-Vertr.-RS 
Versicherungs-Vertrags-RS
×
RS bei Streitigkeiten aus abgeschl. Versicherungs- verträgen für die genannte selbständige oder freiberufliche Tätigkeit. Weiterhin aus Versicherungen, die der Versicherungsnehmer im Hinblick auf eine mögliche Einschränkung seiner beruflichen Tätigkeit für sich abgeschlossen hat. Nicht versichert: Streitigkeiten aus KFZ-Versicherungsverträgen.
Firmenvertrags-RS 
Vertrags-RS
×
Brutto-Jahresumsatz 
Vorschäden
×

Bestand ein Vorvertrag? 
Vorvertrag
×
Einige Versicherer wollen wissen, ob ein Vorvertrag bestand.
Anzahl Vorschäden? 
Vorschäden
×
Die Anzahl der Vorschäden ist relevant für die Tarifauswahl. Einige Versicherer akzeptieren nur eine bestimmte Anzahl an Vorschäden.

Erstinfo gem. VersVermV
Bestätigung, Erstinformation zum Vermittlerstatus gelesen und heruntergeladen und die Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG, gelesen zu haben.
 
 

>> Vermittler-Erstinformation

>> Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG - teilnehmende Gesellschaften