Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)


Wirkungsbereich:
Folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Berechnungen, Leistungen, und Verträge durch und mit
Finanzprofit - Versicherungsmakler
vertreten durch Silvio Labes,
Elbstrasse 7, 1.OG,
01589 Riesa
(im weiteren Betreiber) sowie für alle Internet-Seiten des Betreibers.

Leistungen:
Der Betreiber stellt ausschliesslich Endverbrauchern gebührenfreie Beitrags- und Konditionsvergleiche sowie Informationen und sonstige Daten auf den nachfolgenden Internet- Seiten sowie eine Beratungs- und Vermittlungstätigkeit zur Verfügung, wenn diese mit der Übertragung, Speicherung und Online-Antragsvermittlung bzw. Vermittlung durch eigene oder fremde Vermittler einverstanden sind.

Weitergabe von Daten:
Die ermittelten Daten dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Betreiber an Dritte weitergegeben werden. (z.B Rundfunk, Fernsehen, andere Dienstleister)

Der Zugriff auf Programmdaten jeglicher Art, gleich mit welchen technischen Möglichkeiten ist ausdrücklich untersagt.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung und unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,-- Euro vereinbart. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Vollständigkeit der Berechnungsvorgaben:
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher als Grundlage für die Ermittlungen/Berechnungen dienender Angaben ist der jeweilige Nutzer verantwortlich.

Darüber hinaus ist der Betreiber berechtigt, dem Nutzer den Schaden in Rechnung zu stellen, der durch vorsätzlich falsche Angaben entstanden ist.

Gewährleistung:
Die Nutzung der angebotenen Dienste durch den Nutzer geschieht in jedem Fall auf eigenes Risiko.

Der Betreiber ist um eine fehlerfreie Übermittlung der Anträge/ Daten bemüht, kann etwaige Fehler jedoch nicht völlig ausschließen.

Für die lesbare und fehlerfreie Übermittlung der Anträge ist der Nutzer verantwortlich.

Der Betreiber ist um die Vollständigkeit, Richtigkeit und ständige Aktualisierung des zugrundeliegenden Datenmaterials bemüht, aber nicht dazu verpflichtet.

Der Betreiber kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass das zugrundeliegende Datenmaterial vollständig ist, insbesondere nicht dafür, dass sämtliche Versicherungs- und/oder Finanzdienstleistungsanbieter in die Vergleiche einbezogen werden.

Aufgrund individueller Konstellationen/Gegebenheiten können die durch den Betreiber ermittelten Ergebnisse von den Angeboten einzelner Versicherungsgesellschaften abweichen. Es kann auch vorkommen, dass eine nicht am Vergleich teilnehmende Gesellschaft ein noch günstigeres Angebot bieten kann. Des weiteren sind Abweichungen durch sogenannte Rundungsdifferenzen möglich.

Der Betreiber ist Informationsdienstleister und Vermittler. Über die Annahme bzw. das Zustandekommen eines Vertrages entscheidet ausschliesslich das jeweilige Versicherungs- oder Finanzdienstleistungsunternehmen. Dies bedarf in jedem Fall der Bestätigung durch den Versicherer. Vorläufige Versicherungsdeckung wird ausschließlich vom Versicherer erteilt und bestätigt.

Eine Gewähr für die Annahme eines Vertrages bei dem jeweiligen Versicherer kann seitens des Betreibers nicht übernommen werden.
Dies gilt vorallem bei unvollständigen, unwahren oder falsche Angaben des Nutzers. In diesem Falle behält sich der Betreiber vor, den Nutzer von der weiteren gebührenfreien Nutzung auszuschliessen.

Verträge die mit Versicherungsgesellschaften oder sonstigen Finanzdienstleistern zustande kommen, beruhen immer auf den vom jeweiligen Nutzer - auf welchem Wege auch immer - dem Betreiber gegenüber gemachten Angaben. Eine Haftung kann vom Betreiber nicht übernommen werden.

Erklärung/Haftungsauschluss bezüglich Links zu anderen WebSites
Es wird keine Verantwortung für die Inhalte von Websites, die über Links dieser Sammlung erreicht werden, übernommen. Eine kontinuierliche Prüfung der Inhalte ist weder beabsichtigt noch möglich. Der Betreiber distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten, die möglicherweise straf- oder haftungsrechtlich relevant sind oder gegen die guten Sitten verstoßen.

Datenschutz:
Die vom Nutzer eingegebenen persönlichen Daten werden gespeichert und auf Wunsch wieder gelöscht (Hinweis gemäss § 28 Abs. 1 BDSG).
Nach dem Multimediagesetz dürfen personenbezogene Daten nur mit Einwilligung der betreffenden Person gespeichert und weiter verarbeitet werden. Durch bestätigen der Eingaben mit "Absenden" erklärt sich der Nutzer damit einverstanden.

Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:
Für alle Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Riesa vereinbart, sofern der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Es gilt ausschliesslich deutsches Recht.

Schlussbestimmungen:
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Vollmacht / Einzelmaklervertrag:
Durch betätigen des Absende- Buttons auf den jeweiligen Online-Antragsformularen bzw. Online-Änderungsformularen erklärt sich der Antragsteller damit einverstanden, dass nachfolgender sogenannter Einzelmaklervertrag zwischen dem Antragsteller und der Betreiber geschlossen wird. Beginn des Einzelmaklerauftrages ist das Eingangsdatum des Antrages beim Betreiber.
Dieser erlangt auch ohne Unterschrift Rechtsgültigkeit.



Versicherungsmaklervertrag/ Einzelmaklervertrag



§1 Vertragsgegenstand
Der Versicherungsnehmer beauftragt Finanzprofit-Versicherungsmakler, Elbstr. 7, 01587 Riesa mit der Vermittlung der beantragten Versicherung.

§2 Vollmacht
Hiermit erteilt der Kunde (Vollmachtgeber) Finanzprofit-Versicherungsmakler, Elbstr. 7, 01587 Riesa oder einem eventuellen Rechtsnachfolger die Vollmacht, im Namen des Kunden den gewünschten Versicherungsvertrag abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen, Erklärungen abzugeben oder entgegen zu nehmen, bei der Schadensabwicklung des vermittelten oder betreuten Versicherungsvertrages mitzuwirken und Untervollmachten auszustellen.

Ist der durch den Kunden beantragte Versicherungsschutz gemäß Tarif-, und Annahmerichtlinien des jeweiligen Versicherers/ Gesellschaft nicht möglich, so ist der Makler berechtigt ? jedoch nicht verpflichtet - den Antrag des Kunden bei dem nächstmöglichen Versicherer / Tarif in Deckung zu geben.

In diesem Falle wird der Kunde vom Makler umgehend schriftlich per Email in Kenntnis gesetzt. Als Emailadresse gilt die vom Kunden im Antrags- oder Kontaktformular eingetragene Emailadresse.

Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Vollmachtgeber jederzeit widerrufen werden.

§ 3 Pflichten des Maklers
Der Makler berücksichtigt lediglich solche Versicherer, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassen sind und eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache und nach deutschem Recht anbieten. Der Makler übernimmt keine Prüfung der Solvenz der Versicherer, soweit diese der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen. Direktversicherer oder nicht frei auf dem Versicherungsmarkt zugängliche Deckungskonzepte werden von dem Makler nicht berücksichtigt.

Sofern ein Beratungswunsch seitens des Kunden ausdrücklich gewünscht und gegeben ist, berät der Makler den Kunden in einem nach fachlichen Kriterien im Rahmen eines sachgemäßen Ermessens, welcher Versicherungsvertrag geeignet ist, die Bedürfnisse des Kunden zu erfüllen. Die Beratung erfolgt unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Kunden zu zahlenden Prämie und soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen oder der Person des Kunden und dessen Situation hierfür Anlass besteht. Der Makler ist nicht verpflichtet, den günstigsten oder umfassendsten Versicherungsschutz zu vermitteln. Der Kunde erhält hierüber ein Beratungsprotokoll.

Der Makler schuldet weiter die Verwaltung des vermittelten oder des in seine Verwaltung übernommenen Vertragsverhältnisses. Der Kunde kann auch jederzeit vom Makler die Überprüfung und Aktualisierung der vermittelten Versicherungsverträge an eine veränderte Risiko-, Markt- und/oder Rechtslage verlangen. Erst nach entsprechender Vereinbarung entsteht für den Makler diese Tätigkeitspflicht. Sodann übernimmt der Makler eine Überprüfung der veränderten Rechts-, Risiko- und Marktverhältnisse und rät nach Absprache mit dem Kunden gegebenenfalls zur Anpassung des Versicherungsschutzes. Ohne einen geschilderten Anlass kann der Makler keine unaufgeforderte Überprüfung des Versicherungsschutzes vornehmen.

Der Versicherungsmakler stützt seinen Rat nicht auf eine objektive, ausgewogene Marktuntersuchung. Der Kunde hat von seinem Recht, die Namen der dem Rat zu Grunde gelegten Versicherer zu verlangen, Gebrauch gemacht.
(Namen der Gesellschaften stehen in den Ergebnisseiten der jeweiligen Rechentools sowie in der Dokumentation im Antragsformular)

§ 4 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben bezüglich seiner Risikoverhältnisse und gegebenenfalls bestehender Versicherungsverträge verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Beantragung des gewünschten Versicherungsschutzes erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Makler unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig, geordnet und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Makler eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.

Dies gilt auch für Änderungen seiner Risiko- oder Rechtsverhältnisse oder der zugrunde liegenden Tatsachen nach Antragsstellung oder Vertragsschluss, die für den jeweiligen Versicherungsschutz relevant sein könnten. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Information, besteht eventuell kein oder kein vollständiger Anspruch aus dem Versicherungsvertrag.

Aus möglichen daraus resultierenden Schäden, ist der Makler insoweit von seiner Haftung befreit. Gleiches gilt für den Fall, dass der Versicherungsnehmer unmittelbar mit dem Versicherer korrespondiert oder verhandelt. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, die Korrespondenz mit dem Versicherer über den Makler zu führen.

§ 5 Vergütung
Neben der Verpflichtung zur Zahlung der Versicherungsprämie gegenüber dem Versicherungsunternehmen entstehen dem Kunden keine weiteren Kosten für die Vermittlungstätigkeit des Maklers. Die Vergütung für die Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit des Maklers trägt das Versicherungsunternehmen. Kaufmännische Dienstleistungen und solche Arbeiten, die ihrem Wesen nach nicht der Versicherungsvermittlung zuzurechnen sind und die somit nicht durch die Courtage bei erfolgreicher Vermittlung bereits abgegolten sind, können Gegenstand einer eigenen Honorierung sein.

§ 6 Einwilligungsklausel zur Werbung
Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass ihn Finanzprofit Versicherungsmakler mittels sämtlicher Medien (z.B. Brief, Telefon, Fax, E-Mail) kontaktieren und zu der bestehenden Geschäftsbeziehung betreffend (z.B. inhaltliche Änderungen von bestehenden Verträgen, deren Verlängerung, Ausweitung und Ergänzung), darüber hinausgehend auch allgemeine Informationen, informieren darf. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit beschränkt oder widerrufen werden

§ 7 Haftung
(1) Der Makler haftet nur für selbst vermittelte und betreute Verträge. Der Kunde stellt den Makler ausdrücklich von jedweder Haftung frei, insofern sie nicht vorgenannte Sparte betrifft. Der Kunde ist auf die Nachteile der eingeschränkten Beratung hingewiesen worden.
(2) Die Haftung des Maklers ist auf die nach § 9 Abs.2 VersVermV jeweils vorgeschriebene Mindestversicherungssumme begrenzt. Bis zu dieser Haftungssumme hat der Makler durch Abschluss einer Vermögensschaden-haftpflichtversicherung Vorsorge getroffen.
(3) Schadensersatzansprüche des Kunden aus diesem Vertrag verjähren spätestens nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt zum Schluss des Jahres, in welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
(4) Die in § 9 Abs. 1 bis 2 geregelten Beschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung des Maklers oder die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche des Kunden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers, auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit oder einer Verletzung der Pflichten aus § 60 VVG oder § 61 VVG beruhen.
(5) Bei einer nicht vollständigen, unverzüglichen oder wahrheitsgemäßen Information durch den Kunden haftet der Makler für etwaige Nachteile oder Schäden des Kunden nicht.
(6) Für Fehlberatungen oder nicht geeignete Beratungsergebnisse wegen lückenhafter oder fehlerhafter Sachverhaltsschilderung wird nicht gehaftet, es sei denn, der Kunde weist dem Makler nach, dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
(7) Für Beratungsfehler und Schäden, die durch die Nichtbeachtung der Korrespondenzverpflichtung entstehen, weil der Makler keine Kenntnis erlangte, haftet der Makler nicht.
(8) Für die Richtigkeit von EDV-Berechnungen, für Produktangaben oder Versicherungsbedingungen der Versicherer oder sonstiger für den Auftraggeber tätiger Dritter haftet der Makler nicht.
(9) Für Vermögensschäden, die dem Kunden infolge leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten entstehen, haftet der Makler nicht.
(10) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Benennung des Vermögensschadenhaftpflichtversicherers.

§ 8 Kündigung
Dieser Maklervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Versicherungsnehmer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Der Makler kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Weiterhin endet der Maklervertrag/ Maklervollmacht bei:
- Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Kunden/ Versicherer
- Widerruf /Widerspruch durch den Kunden
- Nichtzustandekommen des Versicherungsvertrages

§ 9 Abtretungsverbot und Aufrechnungsverbot
Sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte oder Ansprüche des Kunden gegen den Makler sind nicht übertragbar, abtretbar oder belastbar. Die Aufrechnung des Kunden gegen eine Forderung des Maklers ist unzulässig, soweit die Forderungen des Kunden nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 10 Rechtsnachfolge
Der Kunde willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme durch einen anderen oder weitere Makler, beispielsweise durch Verkauf oder Erweiterung des Maklerhauses, ein. Er erklärt sich damit einverstanden, dass in einem solchen Falle die für die Vermittlung und Betreuung von zukünftigen bzw. bestehenden Geschäften erforderliche Informationen und Unterlagen weitergegeben werden.

§ 11 Erklärungsfiktion
Der Kunde nimmt Änderungen dieser Geschäftsbedingungen durch sein Schweigen konkludent an, wenn ihm unter drucktechnischer Hervorhebung die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich durch den Makler angezeigt worden sind, der Kunde innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang der Änderungen keinen Widerspruch gehen die Änderung eingelegt hat, und er vom Makler mit dem Änderungsschreiben explizit darauf hingewiesen worden ist, dass sein Schweigen als Annahme der Änderung gilt.

§ 12 Schlussbestimmungen
Sollte eine Regelung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, oder sich eine Regelungslücke herausstellen, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzem. Die unwirksame Bestimmung oder die Schließung der Lücke hat vielmehr ergänzend durch eine Regelung zu erfolgen, die dem beabsichtigtem Zwecke der Regelung am nächsten kommt.

Der Kunde willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme durch einen anderen oder weitere Makler, beispielsweise durch Verkauf oder Erweiterung des Maklerhauses, ein. Er erklärt sich damit einverstanden, dass in einem solchen Falle die für die Vermittlung und Betreuung von zukünftigen bzw. bestehenden Geschäften erforderliche Informationen und Unterlagen weitergegeben werden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist der Sitz der Maklerfirma, soweit der Kunde Kaufmann sind. Es findet deutsches Recht Anwendung.

Der Kunde willigt hiermit ein, dass der Makler ihm per Telefax, per Telefon bzw. per E-Mail Informationen jedweder Art zukommen lässt.

Änderungen und Ergänzungen zu diesem Maklervertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

§13 Datenschutzklausel
Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen eines Versicherungsvertrages. Bestandteil dieses Einzelmaklervertrages ist die Datenschutzerklärung gem. Anlage 1
Nach dem Multimediagesetz dürfen personenbezogene Daten nur mit Einwilligung der betreffenden Person gespeichert und weiter verarbeitet werden.
Durch bestätigen der Eingaben mit "Absenden" auf dem jeweiligen Eingabe-, Anfrage- oder Antragsformular erklären Sie sich damit einverstanden.



Beratungs- und Dokumentationsverzicht

Kundenwunsch
Der Versicherungsnehmer/ Kunde wünscht ausdrücklich die aufgeführte Versicherung. Eine entsprechende Auswahl wurde vom Kunden selbständig auf der Homepage des Maklers vorgenommen.

Im Rahmen dieses Internet-Abschlusses verzichtet der Kunde ausdrücklich auf eine Beratung. Eine weitergehende Beratung für andere Versicherungsverträge/ -bedürfnisse wurde nicht gewünscht.

Hinweis
Der Kunde ist darauf hingewiesen worden, dass sich der Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten geltend zu machen.



Anlage 1: Datenschutzerklärung § 1 Präambel
Nach dem Multimediagesetz dürfen personenbezogene Daten nur mit Einwilligung der betreffenden Person gespeichert und weiter verarbeitet werden. Durch bestätigen der Eingaben mit ?Absenden? auf dem jeweiligen Eingabe-, Anfrage- oder Antragsformular erklären Sie sich damit einverstanden.
Der Mandant wünscht die Vermittlung und/oder Verwaltung seines Vertragsverhältnisses gegenüber dem beantragten Versicherer/oder Kapitalanlagegesellschaften sowie Bausparkassen aufgrund der vereinbarten Regelungen (Auftrag/Maklervertrag) mit dem/ den Vermittler(n). Zu deren Umsetzung, insbesondere der Vertragsvermittlung/?verwaltung, soll der Vermittler alle in Betracht kommenden Daten des Mandanten erhalten, speichern, bei Notwendigkeit ändern/aktualisieren und weitergeben dürfen.

§ 2 Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz
Der Mandant willigt ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen und sonstige relevanten Daten, wie auch insbesondere die Gesundheitsdaten der zu versichernden Personen, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von dem/den Vermittler(-n) gespeichert und zum Zwecke der Vermittlung und Verwaltung an die dem Mandanten bekannten, kooperierenden Unternehmungen (vgl. § 8) weitergegeben werden dürfen, soweit dies zur Erfüllung der Vereinbarung gemäß der Präambel sachdienlich ist.
Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des beantragten Vertrages, mithin auch für die entsprechende Prüfung bei anderweitig zu beantragenden Verträgen oder bei künftigen Antragstellungen / Angeboten des Mandanten. Die Mandanten -/Kundendaten werden nach Kündigung der Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht.
Der/die Vermittler dürfen die Personendaten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten des Mandanten und der zu versichernden Personen, zur Einholung von Stellungnahmen und Gutachten, sowie zur rechtlichen Prüfung von Ansprüchen an von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen (z. B. Anwälte, Steuerberater, Notare, Maklerpools, dritte Makler, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Ombudsstellen, Fondsplattformen etc.) weitergeben.

§ 3 Befugnis der Produktgeber (der Vertragspartner) und bevollmächtigten Dritten (z. B. Maklerpools)
Dem Mandanten ist bewusst, dass sämtliche Informationen und Daten, welche für den von ihm gewünschten Vertrag von Bedeutung sein könnten, an den potenziellen Vertragspartner/befugten Dritten weitergegeben werden müssen. Diese potenziellen Vertragspartner/bevollmächtigten Dritten sind zur ordnungsgemäßen Prüfung und weiteren Vertragsdurchführung berechtigt, die vertragsrelevanten Daten ? insbesondere auch die Gesundheitsdaten ? im Rahmen des Vertragszweckes zu speichern und zu verwenden.
Soweit es für die Eingehung und Vertragsverlängerung erforderlich ist, dürfen diese Daten, einschließlich der Gesundheitsdaten, an die beteiligten Vertrags- und Vermittlungsparteien zur Beurteilung des vertraglichen Risikos übermittelt werden.

§ 4 Anweisungsregelung
Der Mandant weist seine bestehenden Vertragspartner (z. B. Versicherer) an, sämtliche vertragsbezogenen Daten ? auch die Gesundheitsdaten ? an den/die beauftragten Vermittler und bevollmächtigten Dritten (z. B. Maklerpools) unverzüglich herauszugeben. Dies insbesondere auch zum Zwecke der Vertragsübertragung, damit der Vermittler die Überprüfung des bestehenden Vertrages durchführen kann. Im Sinne der Vertragsübernahme trifft dies insbesondere zu für Maklerpools mit denen der Makler zusammenarbeitet.

§ 5 Widerrufsregelung
Die Einwilligung zur Verwendung, Speicherung und Weitergabe aller gesammelten und vorhandenen Daten ? einschließlich der Gesundheitsdaten ? kann durch den Mandanten jederzeit widerrufen werden. Die an der Vertragsvermittlung und/oder ? verwaltung beteiligten Unternehmen werden sofort über den Widerruf informiert und verpflichtet, unverzüglich die gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) umzusetzen. Führt der Widerruf dazu, dass der in der Präambel geregelte Vertragszweck nicht erfüllt werden kann, endet automatisch die vereinbarte Verpflichtung der/des Vermittler(s) gegenüber der dem Widerruf erklärenden Person oder Firma.

§ 6 Rechtsnachfolger
Der Mandant willigt ein, dass die von dem/den Vermittler(in) aufgrund der vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, an einen etwaigen Rechtsnachfolger des/der Vermittler weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsnachfolger des Vermittlers erfüllen kann.

§ 7 Serviceklausel
Der Mandant willigt ein, dass alle über seine Risikosituationen erfassten und gespeicherten Daten verwendet werden dürfen, damit er von dem /den Vermittler(-n) mittels sämtlicher Medien (z. B. Brief, Telefon, Fax, E-Mail) weiterführend auch in anderen oder neuen Produktsparten angesprochen, informiert und über die weiteren Produktvorschläge beraten wird.

§ 8 Vermittler/Bearbeiter
Vermittler (im Sinne dieser Datenschutzerklärung) ist die im Versicherungsmaklervertrag genannte Firma in Kooperation mit am Markt tätigen Maklerpools, welche mit nachstehender Unterzeichnung die Einwilligung zur Datenspeicherung und Verwendung ? insbesondere auch der Gesundheitsdaten ? nach Maßgabe dieser Datenschutzerklärung erteilt wird. Der Zweck dieser Kooperationen besteht darin, dem Mandanten eine umfassendere Angebotsauswahl zu ermöglichen sowie die Vertragsverwaltung und Abrechnung besser zu gewährleisten.



 
 

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